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Erfahrungsbericht eines Kunden

Hallo Ihr Lieben,

 

diesmal möchte ich Euch etwas über meine Erfahrungen mit Cornelius van Lessen erzählen. Ich habe erstmals von ihm im Buch von Stephan Möritz erfahren, das mir von Sigwart Zeidler empfohlen wurde. Cornelius hatte schon als Kind heilende Hände, hat sich dann aber im Bereich des Getreidehandel engagiert und ist durch viel Zufälle zu Stephan geführt worden, der ihm seine Lebensaufgabe "feinstofflicher Virenscanner" genannt hat.

 

Im Buch von Stephan

 

https://www.bod.de/buchshop/lebensaufgaben-12-konkrete-beispiele-rita-deuchler-9783746096001

 

und auf der Homepage von Cornelius habe ich einige wunderbare Dinge über Cornelius, seine Gaben und seine Erfolge beim Stärken der Selbstheilungskräfte erfahren dürfen.

 

Da mich seit meinem 2. Lebensjahr die Migräne plagt, habe ich bei Cornelius einen Behandlungstermin in Spenge (kurz hinter Hannover) gebucht. Daraus wurde dann aber nichts, weil Cornelius in der Schweiz weilte. Er hat mir aber eine telefonische Behandlung angeboten. Da ich mittlerweile weiß, dass solche Fernheilungen unabhängig von der Entfernung funktionieren (selbst von Spenge aus in die Andromeda-Galaxis), habe ich zugestimmt und die Behandlung mit Spannung erwartet.

 

Cornelius hat mich freundlich begrüßt, sich kurz meine Leidensgeschichte angehört und dann zügig an die Arbeit gemacht. Dabei hat er zunächst Energien entfernt, die nicht in meinen Körper gehören:

 

1. Den Eiffelturm mit einem Deckel darauf. Zuerst war der Deckel dran, dann hat er den Eiffelturm entfernt. Einen Bezug zu meinem Eiffelturmbesuch konnten wir nicht herstellen, aber danach habe ich einen warmen Energiestrom durch Füße und Waden gespürt.

 

2. Eine Energie hinter dem rechten Auge. Die Entfernung ging recht zügig. Gespürt habe ich dabei nichts.

 

3. Dann wurde es interessant: mein im Mutterleib gestorbener Zwillingsbruder hatte sich im Kleinhirn eingenistet und mich von dort aus wahrscheinlich unwillentlich über die letzten 63 Jahre gepiesakt. Hier benötigte Cornelius allerdings seine ganze Überredungskunst, um ihn dazu zu bewegen, auf die lichteren Ebenen zu wechseln.

 

4. Im karmischen Bereich war noch eine Belastung durch meinen Opa vorhanden, der wohl etwas gemacht hatte, was er nicht hätte tun dürfen (evtl. hat er jemanden umgebracht - ich kann das nicht überprüfen, weil auch die umfangreichen Unterlagen unserer Ahnenforschung sich darüber ausschweigen). Diese Belastung konnte und durfte Cornelius schnell entfernen.

 

Dann sagte er mir, dass jetzt seine eigentliche Arbeit beginnt. Im Stillen habe ich mir gedacht, wenn jetzt erst die Arbeit beginnt, dann war das vorher vielleicht alles nur Vergnügen. Das wäre dann ein für mich fremdartiges Verständnis von Vergnügen .

 

Auf jeden Fall musste ich die linke Hand mit der Handfläche nach oben auf meinen linken Oberschenkel legen und er hat mental seine Hand mit den Fingernspitzen auf meinem Handgelenk positioniert. Dann wurde es mehr als heftig, es hat mich innerlich geschüttelt, emotional berührt und ich hatte das Bedürfnis tief in den Bauch hineinzuatmen. Nach der Behandlung hat Cornelius mir bestätigt, dass er einen außergewöhnlich starken Heilstrom gespürt hat.

 

Ich bin immer noch beeindruckt von dieser Behandlung. Ob sie Einfluss auf die Migräne bzw. auf die Häufigkeit der Migräne (man wird ja bescheiden mit der Zeit) hat oder haben wird, kann ich noch nicht sagen, ich hatte aber sofort das Verlangen, allen von Euch, die mit meiner Erzählung in Resonanz gehen, eine Stärkung der Selbstheilungskräfte durch Cornelius anzubieten.

Liebe Grüße

 

Peter

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es Heilern erlaubt eine Gästebuchseite zu führen. Energetische Heiler fallen nicht unter das Heilpraktikergesetz,  da es klar ist, hier geht es um etwas ganz Anderes geht. Das Gebet und die Bitte um Heilung sind die einzigen Mittel, die ein Heiler einsetzt, also per Gesetz keine klassisch Heilung, dies nur für Interessierte. Um es noch deutlicher zu machen, das Heilpraktikergesetz gilt auch nicht für Priester.

"Für die Anwendbarkeit des Heilmittelwerbegesetzes und die Bestimmung der mit ihm verfolgten Schutzzwecke erlangt die heilkundliche Bewertung der Tätigkeit von „Geistheilern“ jedoch keine Bedeutung."

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